Impressum
Angaben gem?? ¡ì 5 TMG:
ÂþÌìÌÃÈë¿ÚAtlanta ÂþÌìÌÃÈë¿Ú
S¨¹dring 21
D - 04416 Markkleeberg
Vertreten durch:
³Ò±ð²õ³¦³ó?´Ú³Ù²õ´Ú¨¹³ó°ù±ð°ù:
Gerardus M.M. Aaldering
Direktion:
Thomas Moors
Michiel Aaldering
Sarah Zocher
Jan Zocher
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service (at) dsgvoschutzteam.com
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/datenschutz
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E-Mail: info (at) atlanta-hotel (dot) deInternet: www.atlanta-hotel.de
Telefon: +49 341 414 600
Telefax: +49 341 414 60- 999
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Amtsgericht KleveRegisternummer: HRA 2808
Pers?nlich haftende Gesellschafterin: Aaldering Hotels Verwaltungs- GmbH
Umsatzsteuer-ID
Gem?? ¡ì 27a UmsatzsteuergesetzDE 242 761 644
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Haftpflichtkasse Darmstadt
Arheiliger Weg 5
64380 Ro?dorf
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Verweise
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ALLGEMEINE GESCH?FTSBEDINGUNGEN F?R DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG
HOTEL ATLANTA HOTEL INTERNATIONAL LEIPZIG, S?DRING 21, 04416 MARKKLEEBERG
I. GELTUNGSBEREICH
1. Diese Gesch?ftsbedingungen gelten f¨¹r Vertr?ge ¨¹ber die mietweise ?berlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang f¨¹r den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel- und Hotelzimmervertrag.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der ¨¹berlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bed¨¹rfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei ¡ì 540 Absatz 1Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Allgemeine Gesch?ftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdr¨¹cklich in Textform vereinbart wurde.
II. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJ?HRUNG
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu best?tigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter f¨¹r den Kunden bestellt, haftet er dem Hotelgegen¨¹ber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner f¨¹r alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erkl?rung des Dritten vorliegt.
3. Alle Anspr¨¹che gegen das Hotel verj?hren grunds?tzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verj?hrungsbeginn. Schadensersatzanspr¨¹che verj?hren kenntnisunabh?ngig in f¨¹nf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des K?rpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzanspr¨¹che verj?hren kenntnisunabh?ngig in zehn Jahren. Die Verj?hrungsverk¨¹rzungen gelten nicht bei Anspr¨¹chen, die auf einer vors?tzlichen oder grob fahrl?ssigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die f¨¹r die Zimmer¨¹berlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu den vereinbarten bzw. geltenden Preisen des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch f¨¹r vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schlie?en die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
3. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gew¨¹nschten nachtr?glichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abh?ngig machen, dass sich der Preis f¨¹r die Zimmer und/oder f¨¹r die sonstigen Leistungen des Hotels erh?ht.
4. Rechnungen des Hotels ohne F?lligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverz¨¹gliche Zahlung f?lliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in H?he von derzeit 9 % bzw. bei Rechtsgesch?ften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in H?he von 5 % ¨¹ber dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines h?heren Schadens vorbehalten.
5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder ?hnlichem zu verlangen. Die H?he der Vorauszahlung und die Zahlungstermine k?nnen im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen f¨¹r Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unber¨¹hrt.
6. In begr¨¹ndeten F?llen, z.B. Zahlungsr¨¹ckstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Verg¨¹tung zu verlangen.
7. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und w?hrend des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 5 f¨¹r bestehende und k¨¹nftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gem?? vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde.
8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskr?ftigen Forderung gegen¨¹ber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
IV. R?CKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
Ein R¨¹cktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien R¨¹cktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde oder Punkt IV 3, S?tze 1 bis 5 Anwendung findet, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zur¨¹cktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzanspr¨¹che des Hotels auszul?sen. Das R¨¹cktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum R¨¹cktritt gegen¨¹ber dem Hotel in Textform aus¨¹bt.
3. Bei Logis bis zu 10 gebuchten ?bernachtungen kann der Kunde bis zum 22. Kalendertag vor dem Anreisetag vom Vertrag zur¨¹cktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzanspr¨¹che des Hotels auszul?sen. Danach steht es dem Hotel frei, den ihm entstehenden Schaden wie folgt zu pauschalisieren:
21. bis 15. Kalendertag vor Anreisetag = 50 % des Zimmerpreise
14. bis 04. Kalendertag vor Anreisetag = 70 % des Zimmerpreises
ab dem 03. Kalendertag vor Anreisetag = 90 % des Zimmerpreises und 60 % des Halb- bzw. Vollpensionsarrangements.
Bei Logis ab 10 ?bernachtungen gelten die in der Reservierung vereinbarten Fristen.
4. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Verg¨¹tung verlangen und den Abzug f¨¹r ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren.
Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises f¨¹r ?bernachtungen mit oder ohne Fr¨¹hst¨¹ck, 70 % f¨¹r Halbpensions- und 60 % f¨¹r Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten H?he entstanden ist.
V. R?CKTRITT DES HOTELS
1. Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zur¨¹cktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zur¨¹ckzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf R¨¹ckfrage des Hotels auf sein Recht zum R¨¹cktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gem?? Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum R¨¹cktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag au?erordentlich
zur¨¹ckzutreten, beispielsweise falls
- H?here Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umst?nde die Erf¨¹llung des Vertrages unm?glich machen;
- Zimmer oder R?ume schuldhaft unter irref¨¹hrender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden;
- das Hotel begr¨¹ndeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Gesch?ftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der ?ffentlichkeit gef?hrden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- ein Versto? gegen oben genannte Ziffer I Nummer 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem R¨¹cktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -?BERGABE UND ¨CR?CKGABE
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdr¨¹cklich in Textform vereinbart wurde.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verf¨¹gung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf fr¨¹here Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel sp?testens um 11:00 Uhr ger?umt zur Verf¨¹gung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der versp?teten R?umung des Zimmers f¨¹r dessen vertrags¨¹berschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100 %. Vertragliche Anspr¨¹che des Kunden werden hierdurch nicht begr¨¹ndet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VII. HAFTUNG DES HOTELS
1. Das Hotel haftet f¨¹r seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Anspr¨¹che des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Sch?den aus der Verletzung des Lebens, des K?rpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Sch?den, die auf einer vors?tzlichen oder grob fahrl?ssigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Sch?den, die auf einer vors?tzlichen oder fahrl?ssigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erf¨¹llungsgehilfen gleich. Sollten St?rungen oder M?ngel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverz¨¹gliche R¨¹ge des Kunden bem¨¹ht sein, f¨¹r Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die St?rung zu beheben und einen m?glichen Schaden gering zu halten.
2. F¨¹r eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. bis zum Hundertfachen des Beherbergungspreises, h?chstens jedoch bis zu € 3.500,00. F¨¹r Wertgegenst?nde (Bargeld, Schmuck, usw.) ist diese Haftung begrenzt auf €800,00. Das Hotel empfiehlt, von der M?glichkeit der Aufbewahrung im Zimmer- oder Zentralhotelsafe Gebrauch zu machen.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verf¨¹gung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Besch?digung auf dem Hotelgrundst¨¹ck abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, au?er bei Vorsatz oder grober Fahrl?ssigkeit. F¨¹r den Ausschluss der Schadensersatzanspr¨¹che des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden Nummer 1, S?tze 2 bis 4 entsprechend.
4. Weckauftr?ge werden vom Hotel mit gr??ter Sorgfalt ausgef¨¹hrt. Nachrichten, Post und Warensendungen f¨¹r die G?ste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel ¨¹bernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und ¨C auf Wunsch ¨C gegen Entgelt die Nachsendung derselben. F¨¹r den Ausschluss von Schadensersatzanspr¨¹chen des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden Nummer 1, S?tze 2 bis 4 entsprechend.
VIII. VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNGSGESETZ
Die Europ?ische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Unser Unternehmen nimmt derzeit nicht an den dort angebotenen Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teil. Die ÂþÌìÌÃÈë¿Ú ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
IX. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. ?nderungen und Erg?nzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Gesch?ftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige ?nderungen oder Erg?nzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erf¨¹llungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels.
3. Ausschlie?licher Gerichtsstand ¨C auch f¨¹r Scheck- und Wechselstreitigkeiten ¨C ist im kaufm?nnischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des ¡ì 38 Absatz 2 ZPO erf¨¹llt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch?ftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der ¨¹brigen Bestimmungen nicht ber¨¹hrt. Im ?brigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(Stand 10/2017)
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